Architekturleistung

unterteilt in 9 Leistungsphasen (Lph) gemäß der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Für Details bitte auf die einzelnen Leistungsphasen klicken.

8. Lph – Objektüberwachung - Teil 2

  • Gemeinsames Aufmaß mit den bauausführenden Unternehmen
  • Abnahme der Bauleistungen und Feststellung von Mängeln
  • Rechnungsprüfung
  • Kostenfeststellung
  • Antrag auf behördliche Abnahmen
  • Übergabe des Objekts einschl. Zusammenstellung und Übergabe sämtlicher Unterlagen
  • Überwachung der Beseitigung evtl. festgestellter Mängel

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